Betreuungsleistungen (§45B)

Zusätzliche Betreuungsleistungen nach §45 des Sozialgesetzbuches sind spezielle Angebote für an Demenz erkrankte pflegebedürftige Personen. Sie sollen für die pflegende Angehörigen zusätzliche Möglichkeiten zur Entlastung zu schaffen.

Im Rahmen von §45 kann für die Pflegebedürftigen ein hochwertiges, fachkundiges und aktivierendes Betreuungsangebot zur Verfügung gestellt werden. Die zusätzlichen Betreuungsangebot können Leistungen wie Vorlesen, Spazierengehen oder das Spielen von Gesellschaftspielen umfassen.